konditionen
1
Erstgespräch & Therapieplanung:
Falls Kapazität besteht, wird ein Erstgespräch vereinbart, in welchem Ihre Situation und Anliegen erfasst werden und der weitere Auftrag (Abklärung, Psychotherapie) geklärt wird. Falls beide Parteien sich die Zusammenarbeit vorstellen können, werden die weiteren Schritte geplant.
2
Abrechnung über die Grundversicherung
Wir verfügen über die Praxisbewilligung des Kantons Zürich zur selbständigen Berufsausübung und können über die Grundversicherung abrechnen. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Anordnung für psychologische Psychotherapie, die Sie zur ersten Sitzung mitbringen.
Laden Sie hier eine offizielle Vorlage für eine Anordnung herunter.
3
Selbstzahlung
Eine psychologische Psychotherapie oder Beratung kann auch ohne ärztliche Anordnung auf Selbstzahlung erfolgen.
4
Grenzen unseres Angebots
Wir sind eine psychologisch-psychotherapeutische Praxis. Ärztliche Kompetenzen wie die Verordnung von Medikamenten oder die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitszeugnissen bieten wir in unserer Praxis nicht an.
5
Absagen
Termine können kostenlos bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Ansonsten wird eine Gebühr in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden von der Krankenkasse nicht übernommen.